Dla Pacjenta

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Überprüfen Sie den Status Ihres Antrags

Überprüfen Sie den Status der Ausstellung/Registrierung einer europäischen Bescheinigung über den Anspruch auf Gesundheitsleistungen

Erwarten Sie eine europäische Bescheinigung über den Anspruch auf Gesundheitsleistungen gemäß den Vorschriften über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, die durch eine Woiwodschaftszweigniederlassung des Nationalen Gesundheitsfods oder die Institution eines anderen EU-/EFTA-Mitgliedstaats ausgestellt wird? Wenn ein Dokument mittels des elektronischen Austauschsystems von Sozialversicherungsdaten (ESSI) übermittelt wird, können Sie die Bearbeitung Ihres Antrags fortlaufend verfolgen.

Dazu reicht aus, die Identifikationsnummer in die Suchmaschine der Anträge einzutragen, die auf den Internetseiten von einzelnen Zweigniederlassungen des Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) abrufbar ist. Die Identifikationsnummer wird an Ihre E-Mail-Addresse gesandt, die Sie in dem Antrag auf Ausstellung der Anspruchsbescheinigung oder in der Erklärung über ihre Registrierung angegebenen haben.

Dies gilt für Dokumente im Zusammenhang mit der Bestätigung des Anspruchs auf Behandlung während eines vorübergehenden Aufenthalts (S044) oder der Verlegung des Wohnsitzes (S1/S072) sowie für Dokumente im Zusammenhang mit der Bestätigung zurückgelegter Versicherungszeiten (S040) oder dem Anspruch auf Leistungen bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten (DA1/DA002).

Antrag auf Zuteilung einer Indentifikationsummer

Wenn Sie keine kundenbezogene Identifikationsnummer haben, können Sie diese beantragen. Laden Sie den Antragsbogen herunter und füllen Sie ihn aus [1]. Der Antrag kann bei der zuständigen Zweigniederlassung oder Delegation des Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) eingereicht werden:

  • persönlich
  • über die elektronische Plattform für Behördendienste (ePUAP)
  • per E-Mail, wenn Sie den Antrag mit Ihrer elektronischen Signatur unterzeichnen können [2].

 

Überprüfen Sie den Status Ihres Antrags

 

Wichtige Information! Ihre Daten sind sicher! Das System stellt nur anonyme Informationen zur Verfügung, d. h. den Namen des Dokuments, den Stand und den Status des Antrags.

Nutzen Sie die Suchmaschine, um sich genauer über den Status Ihres Antrags zu erkundigen.

 


[1] Gilt nicht für EKVK-Anträge; in diesem Fall wird die Identifikationsnummer automatisch an die von Ihnen bei der Antragstellung angegebene E-Mail-Adresse gesandt.

[2] Unterzeichnen Sie mit einer persönlichen, qualifizierten oder nicht qualifizierten elektronischen Signatur (sofern der Lieferant der Signatur in dem Register der nicht qualifizierten Vertrauensdienste des Nationalen Zertifizierungszentrums aufgeführt ist) und übermitteln Sie das Dokument in elektronischer Form.

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